Schwimmunterricht

Da der Schwimmunterricht ein verpflichtender Bestandteil des Lehrplans im Fach Bewegung und Sport ist, sind für die 2. und 3. Klassen insgesamt fünf Schwimmtage im Hallenbad Neunkirchen vorgesehen. Im Rahmen dieses Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Schwimmabzeichen zu erwerben.

Freischwimmer

ab dem vollendeten 7. Lebensjahr

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Schwimmstil
  • Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln
Schwimmabzeichen Fahrtenschwimmer ab dem vollendeten 9. Lebensjahr

Fahr­ten­schwimmer

ab dem voll­endeten 9. Lebens­jahr

  • 15 Minuten Dauer­schwimmen in belie­bigem Schwimm­stil
  • 10 m Stre­cken­tau­chen
  • einma­liges Tief­tau­chen (ca. 2 m) und Herauf­holen eines ca. 2,5 kg schweren Gegen­standes
  • 50 m Rücken­schwimmen ohne Armtä­tig­keit
  • Kopf­sprung aus ca. 1 m Höhe oder belie­biger Sprung aus 3 m Höhe
  • Kenntnis der 10 Bade­re­geln