Da der Schwimmunterricht ein verpflichtender Bestandteil des Lehrplans im Fach Bewegung und Sport ist, sind für die 2. und 3. Klassen insgesamt fünf Schwimmtage im Hallenbad Neunkirchen vorgesehen. Im Rahmen dieses Unterrichts haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Schwimmabzeichen zu erwerben.

Freischwimmer
ab dem vollendeten 7. Lebensjahr
- 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Schwimmstil
- Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln

Fahrtenschwimmer
ab dem vollendeten 9. Lebensjahr
- 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Schwimmstil
- 10 m Streckentauchen
- einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
- 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe
- Kenntnis der 10 Baderegeln