Allgemeines
Die Benützung des Schulgebäudes und der Liegenschaft ist nur zum Zwecke des Schulbetriebes, des Besuches der schulischen Nachmittagsbetreuung und des Musikschulunterrichtes gestattet. Vorsprachen in der Direktion und bei den Lehrkräften sind nur außerhalb der Unterrichtszeit oder zu vereinbarten Terminen möglich. Zutritt ins Schulgebäude für Erziehungsberechtigte bzw. externe Personen ist nur nach Absprache mit der Schulleitung oder dem Lehrpersonal erlaubt. Sonstige Benutzungen brauchen die schriftliche Zustimmung des Schulerhalters – d.h. der Gemeinde.
- Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Der Einlass in die Schule erfolgt um
7:30 Uhr. Ausnahmeregelungen, die Zeit vor 7:30 Uhr betreffend, sind mit dem Schulerhalter zu vereinbaren – Anmeldung Frühaufsicht. Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrer/Innen beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht.
- Für Schüler, die sich vor 7:30 Uhr vor dem Schulhaus aufhalten, liegt, wie auf dem Schulweg, die Verantwortungspflicht bei den Eltern.
- Das Verabschieden und Abholen der Schüler und Schülerinnen erfolgt ausschließlich vor dem Schulgebäude.
- Die Schüler erscheinen zeitgerecht und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Straßenschuhe und Oberbekleidung werden in den zugewiesenen Garderoben ordentlich abgelegt. Dies gilt auch für den Nachmittag.
Das Tragen von Hausschuhen ist für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend.
- Das Fernbleiben ist der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung unverzüglich vom Erziehungsberechtigten zu melden. Entschuldigungen für Turnstunden sind vom Erziehungsberechtigten der Klassenlehrkraft schriftlich mitzuteilen.
- Jede Störung des Unterrichts ist zu unterlassen. Die Kinder müssen Regeln und Verhaltensvereinbarungen einhalten. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Verlassen des Unterrichts darf nur mit Einverständnis der Lehrkraft erfolgen. Das Schulgebäude darf während der Unterrichtszeit von Schülern und Schülerinnen nur mit Lehrererlaubnis und Einverständnis der Eltern verlassen werden.
- Die Schüler und Schülerinnen bringen die notwendigen Unterrichtsmittel mit und halten diese in einem verwendbaren Zustand.
- Die Schüler und Schülerinnen tragen durch ihr Verhalten und durch ihre Mitarbeit im Unterricht, in der Pause und bei Schulveranstaltungen dazu bei, die Unterrichts- und Gemeinschaftsarbeit zu fördern. (z.B. Projekte)
- Die Schüler und Schülerinnen verhalten sich in der Gemeinschaft der Klasse sowie in der Begegnung mit Schülern anderer Klassen hilfsbereit und höflich. Es liegt im Verantwortungsbereich der Schüler und Schülerinnen verpflichtende Aufgaben zu erfüllen. (Ordnerdienste, …)
- Die Schüler und Schülerinnen nehmen verpflichtend an Schulveranstaltungen und auch freiwillig an schulbezogenen Veranstaltungen teil.
- Bücher aus der Schulbibliothek sind sorgsam zu behandeln und nach 3 Wochen Ausleihzeit zurückzugeben.
- Auf Ordnung und Sauberkeit in allen Unterrichtsräumen, in der Schulumgebung, im Pausenraum und auf den Toiletten muss geachtet werden.
- Beschädigungen werden unverzüglich einer Lehrkraft oder der Schulwartin gemeldet. Bei mutwilligen Beschädigungen haben die beteiligten Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte die Kosten zu tragen.
- Im Schulgebäude sind unbeaufsichtigtes Laufen und störendes Lärmen sowie ein Verhalten, das eine Selbst- oder Fremdgefährdung darstellt, nicht gestattet.
- Das Mitnehmen von Geld und Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene Gegenstände leistet die Schule keinen Schadenersatz.
- Fahrräder bzw. Scooter usw. können nur auf eigene Gefahr bei den Fahrradständern abgestellt werden. Auf dem gesamten Schulareal sind Rollschuhe, Skateboards und ähnliche Fahrgeräte strengstens verboten.
- Die Aktivierung von Handys bzw. Smartwatches ist für Schüler und Schülerinnen in der Unterrichts- und Pausenzeit ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Lehrpersonen bzw. der Schulleiterin nicht gestattet.
- Die Aufsicht endet mit der Entlassung nach der letzten Unterrichtsstunde.